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Bundesrat stimmt für Elementarschaden-Pflichtversicherung

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Der Bundesrat hat sich einstimmig für eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden ausgesprochen. Damit erhöht die Länderkammer den Druck auf die Bundesregierung, ein entsprechendes Gesetz auf den Weg zu bringen. Diese hatte dem Vorhaben zuletzt eine Absage erteilt.

Hauseigentümer müssen sich gegen Elementarschäden versichern

Geht es nach den Bundesländern, sollen sich Hauseigentümer künftig verpflichtend gegen Elementarschäden versichern – unabhängig davon, ob sie in einer Region mit hohen oder niedrigen Naturrisiken leben. Der Bundesrat hat sich in seiner Sitzung am Freitag einstimmig für eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden ausgesprochen. „Der Bundesrat stellt fest, dass die Versicherung von privaten Gebäuden gegen Elementarschäden noch nicht ausreichend ist und Handlungsbedarf besteht“, heißt es im Beschluss.

Bundesweit verfüge nur etwa die Hälfte der privaten Gebäudeeigentümer über eine Elementarschadenversicherung, berichtet der Bundesrat, wobei die Versicherungsdichte im Ländervergleich stark schwanke. „Zu oft wird das Thema nach einer Unwetterkatastrophe wieder verdrängt, weil man darauf vertraut, selbst nicht betroffen zu sein. Auch die Erwartung, dass im Notfall staatliche Ad-hoc-Hilfen den Schaden auffangen, führt zu einer geringeren Versicherungsbereitschaft“, argumentiert der Bundesrat im Beschlusstext.

Bundesjustizminister Buschmann lehnt Versicherungspflicht ab

Aber die Bundesregierung steht aktuell auf der Bremse – Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat dem Vorhaben sogar eine Absage erteilt. „In einer Zeit höchster finanzieller Belastungen privater Haushalte sollten wir von allem die Finger lassen, was Wohnen und Leben in Deutschland noch teurer macht“, sagte er im Dezember dem „Handelsblatt“. Es wäre in der gegenwärtigen gesamtwirtschaftlichen Lage unangebracht, den Wohngebäudeeigentümern noch mehr Kosten aufzubürden, sagte er mit Blick auf die hohe Inflation und weitere Kosten, die Hauseigentümern drohen – etwa für den energetischen Umbau. Die Kosten würden zudem an die Mieterinnen und Mieter durchgereicht werden.

Im Bundesrat sorgt die ablehnende Haltung für Verärgerung. Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Hendrik Wüst warf der Bundesregierung in seiner Rede am Freitag eine „Verzögerungstaktik“ vor. Obwohl Bundeskanzler Olaf Scholz den Ländern zugesagt habe, Lösungsvorschläge für eine Elementarschaden-Pflicht zu präsentieren, sei in dieser Hinsicht nichts passiert. Der Hinweis auf die finanzielle Last privater Haushalte sei „kurzsichtig“, denn „die Belastung im Schadensfall ist um ein Vielfaches höher und kann – wie die Flut im Sommer 2021 gezeigt hat – teilweise sogar existenzbedrohend sein“, heißt es im Beschluss.

DeinKlaus bleibt an den Entwicklungen dran und wird hier die Änderungen aktualisieren.

Klaus Häntzschel

Als unabhängiger Versicherungsmakler und Finanzvermittler betreue ich seit vielem Jahren Kunden im Raum Dresden und sachsenweit.