Viele gesetzlich Versicherte verlassen sich darauf, dass ihre Krankenkasse sie informiert, wenn der Beitrag steigt. Genau hier gibt es eine wichtige Änderung.
Krankenkassen sollen ihre Mitglieder künftig nicht mehr gesondert anschreiben müssen, wenn der Zusatzbeitrag erhöht wird. Die bisherige Pflicht zur Information über eine Erhöhung des Zusatzbeitrags soll entfallen.
Das bedeutet nicht, dass Krankenkassen Beiträge heimlich erhöhen dürfen. Die Beitragssätze müssen weiterhin öffentlich bekannt gemacht werden. Aber: Versicherte müssen künftig stärker selbst prüfen, ob sich ihr Beitrag geändert hat.

Was hat sich geändert?
Bisher mussten gesetzliche Krankenkassen ihre Mitglieder rechtzeitig informieren, wenn der Zusatzbeitrag erhöht wurde. Diese Information musste auch auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen.
Künftig soll diese gesonderte Informationspflicht entfallen. Versicherte erhalten dann nicht mehr automatisch ein persönliches Schreiben oder eine gesonderte Nachricht über die Beitragserhöhung.
Die Änderung betrifft den Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung. Der allgemeine Beitragssatz liegt weiterhin bei 14,6%. Zusätzlich erhebt jede Krankenkasse einen eigenen Zusatzbeitrag. Dieser kann je nach Krankenkasse unterschiedlich hoch sein.
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Warum ist das wichtig?
Der Zusatzbeitrag wirkt sich direkt auf den monatlichen Beitrag aus.
Bei Arbeitnehmern wird der Beitrag direkt über die Lohnabrechnung abgeführt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen den Beitrag grundsätzlich jeweils zur Hälfte.
Bei Rentnern wird der Beitrag über die Rentenversicherung berücksichtigt.
Freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige müssen den Beitrag in der Regel vollständig selbst tragen. Gerade hier kann eine Erhöhung des Zusatzbeitrags finanziell besonders spürbar sein.
Eine kleine prozentuale Erhöhung kann über das Jahr gerechnet schnell mehrere hundert Euro Unterschied ausmachen.
Wie erfahren Versicherte künftig von einer Beitragserhöhung?
Auch wenn keine gesonderte Information mehr erfolgen muss, müssen die Beitragssätze öffentlich einsehbar bleiben.
Versicherte können sich zum Beispiel informieren über:
- die Internetseite der eigenen Krankenkasse,
- die Satzung der Krankenkasse,
- das Mitgliederportal oder die App der Krankenkasse,
- die Übersicht des GKV-Spitzenverbandes,
- die eigene Lohnabrechnung,
- die Beitragsbescheide bei freiwillig Versicherten.
Wichtig ist: Wer sich nicht aktiv informiert, bemerkt die Erhöhung möglicherweise erst später auf der Lohnabrechnung, Rentenmitteilung oder Beitragsabbuchung.
Warum darf die Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöhen?
Die Krankenkasse legt den Zusatzbeitrag nicht willkürlich fest.
Der Zusatzbeitrag wird benötigt, wenn die Einnahmen der Krankenkasse nicht ausreichen, um die voraussichtlichen Ausgaben zu decken. Die Höhe wird in der Satzung der Krankenkasse geregelt. Reicht der bisherige Zusatzbeitrag nicht aus, kann die Krankenkasse ihn erhöhen. In bestimmten Fällen kann auch die Aufsichtsbehörde eine Anpassung verlangen.
Die Krankenkasse handelt dabei auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben. Die Änderung der Informationspflicht kommt also nicht aus einer freien Entscheidung einzelner Krankenkassen, sondern aus dem Gesetzgebungsverfahren.
Haben Versicherte weiterhin ein Sonderkündigungsrecht?
Ja. Nach bisheriger Rechtslage besteht bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags ein Sonderkündigungsrecht. Versicherte können auch dann wechseln, wenn sie noch keine 12 Monate bei ihrer Krankenkasse versichert sind.
Wichtig ist aber: Das Sonderkündigungsrecht bedeutet nicht, dass der Wechsel sofort erfolgt. Die Kündigungsfrist von zwei vollen Monaten ist grundsätzlich weiterhin zu beachten. Bis zum tatsächlichen Wechsel muss der erhöhte Beitrag gezahlt werden.
Genau deshalb ist es wichtig, Beitragserhöhungen frühzeitig zu erkennen.
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Was sollten Versicherte jetzt beachten?
Versicherte sollten ihre Krankenkasse nicht nur nach dem Beitrag bewerten. Der günstigste Zusatzbeitrag ist nicht automatisch die beste Lösung.
Wichtig sind auch Leistungen wie:
- professionelle Zahnreinigung,
- Osteopathie,
- alternative Heilmethoden,
- Bonusprogramme,
- Service und Erreichbarkeit,
- digitale Angebote,
- Leistungen für Familien,
- Mehrleistungen bei Vorsorge und Prävention.
Ein Wechsel kann sinnvoll sein, wenn der Beitrag steigt und die Leistungen nicht mehr zur persönlichen Situation passen.
Ein Wechsel kann aber auch unpassend sein, wenn eine andere Krankenkasse zwar günstiger ist, aber wichtige Leistungen fehlen.

Wie ich als Versicherungsmakler helfen kann
Als Versicherungsmakler unterstütze ich meine Mandanten dabei, die eigene Krankenversicherung regelmäßig zu prüfen.
Dabei geht es nicht nur um die Frage: Welche Krankenkasse ist günstiger?
Es geht um die bessere Frage: Welche Krankenkasse passt wirklich zur persönlichen Situation?
Ich prüfe unter anderem:
- aktuellen Zusatzbeitrag,
- mögliche Beitragserhöhungen,
- Leistungsunterschiede zwischen Krankenkassen,
- Wechselmöglichkeiten,
- Fristen,
- Besonderheiten bei Arbeitnehmern, Selbstständigen, Familien und freiwillig Versicherten,
- mögliche Alternativen zur gesetzlichen Krankenversicherung, wenn diese überhaupt sinnvoll und zulässig sind.
Gerade Selbstständige und freiwillig Versicherte sollten hier genau hinsehen. Denn bei ihnen können sich Änderungen beim Beitrag besonders stark auswirken.
Fazit
Die geplante Änderung bedeutet nicht, dass Krankenkassen Beiträge heimlich erhöhen dürfen.
Sie bedeutet aber: Versicherte müssen selbst aufmerksamer werden.
Wer seine Krankenkasse nicht regelmäßig prüft, zahlt möglicherweise dauerhaft mehr als nötig.
Mein Rat: Einmal im Jahr sollte die gesetzliche Krankenversicherung geprüft werden. Nicht nur nach dem Preis, sondern nach Beitrag, Leistung und persönlicher Situation.
Wer wissen möchte, ob die eigene Krankenkasse noch passt, sollte seine Möglichkeiten fachlich prüfen lassen.
Jeder braucht einen Klaus.
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